Fassadenschutznetze sind nicht nur gesetzlich (Norm) vorgeschrieben, sie bieten darüber hinaus auch Schutz vor:
– direktem Niederschlag (Regen)
– Spritzwasser über die einzelnen Gerüstböden
– Wind und damit auch vor dem Eintrag von Staub und Schmutz in das noch frische Putzsystem
– Sonne und der damit verbundenen Infrarotbelastung auf Mensch und Material – speziell bei pigmentierten (nicht weißen) und engmaschigen Schutznetzen
– Windbeschleunigung auf der Oberfläche an Gebäudekanten. Die Möglichkeit einer Haarrissbildung wird damit reduziert
– zu schneller Austrocknung durch direkte Sonneneinstrahlung
– Feuchtigkeitsbelastungen durch Tauwasser in der kalten Jahreszeit (ermöglicht auch Arbeiten im Herbst)
– herabfallenden Werkzeugen oder Arbeitsmitteln für Passanten

Ein fach- und sachgerecht erstelltes Gerüst gemäß normativen Anforderungen ist Grundlage für eine möglichst sichere Ausführung von Fassadenarbeiten.
Bei einer Gerüstung muss speziell darauf geachtet werden, dass
» die Länge der Gerüstanker auf die Systemdicke abgestimmt ist,
» der Abstand zu den Wandflächen (Arbeitsraum und Dämmdicke sowie Art der Putzschicht) ausreichend gewährleistet ist (Arbeitnehmerschutzvorschriften beachten) und
» kein Wasser entlang dieser Anker eindringen kann (schräg nach oben bohren).

Während der gesamten Verarbeitungszeit sind der Untergrund sowie das herzustellende Wärmedämmverbundsystem (WDVS) vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Verarbeitungszeit beinhaltet die Fertigstellung der Fassade inklusive aller Anschlüsse (z. B. Montage von Fensterbänken, Einbauten).